Zielsetzung: Hilfe zur Selbsthilfe!
Aufbau von Kompetenz zur IT-Sicherheit und Datenschutz
Bei der Informationstechnologie mit Computern, Hardware, Software und Programmen ist es meist nicht damit getan, diese einfach nur zu installieren. Stattdessen ist Wartung und Pflege notwendig.
In Zeiten des digitalen Wandels und Transformationen, Internet of things "Iot", künstlicher Intelligenz, machinellem Lernen von neuronalen Netzen, Quantensystemen ist gleichfalls die laufende Fortbildung in der digitalem Kompetenz wichtig.
Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Nicht einzelne Institutionen, Einrichtungen, Behörden und Unternehmen können der rasanten Dynamik des technologischen Wandels stand halten. "Inseln" gibt es in der digitalen Welt nicht. Unser Alltag, beruflich wie privat, unterliegt dem digitalen Wandel und wir werden immer mehr zum Bestandteil dieser digitalen Welt.
Es geht um eine gesellschaftliche Sensibilisierung im Umgang und mit den Gefahren, die insbesondere durch den Missbrauch der Informationstechnologie einhergehen.
Das häufig ausgeführte Argument "Was will jemand mit meinen Daten, da sind eh nur ein paar Bilder auf dem Laptop (Smartphone, etc.)..." ist auf ganz dünnen Eis gestellt. Tatsache ist, dass die digitale Welt keine Grenzen kennt und jedes internetfähige Gerät Bestandteil des Internet ist.
Schutz, vor allem Eigenschutz, aber auch der Schutz und die Verantwortung für Familie, Verwandte, Freunde, Bekante ergeben sich aus dem Umstand, das ein Missbrauch des eigenen Laptops hier großen Schaden anrichten kann. Denn der Zugang zu Adressdaten, Mailadressen, ausgetauschte Informationen hinterlassen überall in der digitalen Welt ihre Spuren.
Sind diese ungeschützt oder ist der Umgang mit den Daten fahrlässig, ist ein Schaden vorprogrammiert, der weitaus größer sein kann. Denn sind die Daten erst einmal zweckentfremdet, ist es umso schwieriger, wieder Schadensbegrenzung zu erzielen. Die Maßgabe lautet daher, präventiv sich um die eigene IT-Sicherheit zu kümmern und sich im Umgang mit der digitalen Welt fortwährend vertraut zu machen.
Sie lassen ja auch nicht Ihre Haustüre rund um die Uhr offen, das Auto unverschlossen und abfahrbereit mit laufendem Motor, oder laufen vor Ihrer Wohnung oder Haus herum und teilen jedem mit, dass sich Ihre Schlüssel außen an der Eingangstür befinden - quasi zur Selbstbedienung! Dies entspricht der Aussage "Was will jemand mit meinen Daten, da sind eh nur ein paar Bilder auf dem Laptop (Smartphone, etc.)...!"
Sie mögen die einzige Person sein, die Ihren Laptop (Smartphone, etc.) nutzt, doch vom Internet her sind Sie für jedermann sichtbar...! Sind Ihre internetfähigen Geräte nicht sicher konfiguriert und technisch sicher, kommt dies einer Einladung zum Missbrauch gleich.
Fangen Sie jetzt damit an, Ihre IT-Sicherheit und Ihren Datenschutz zu hinterfragen. Warten Sie nicht, bis das "Kind in den Brunnen gefallen ist!"
Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Seite: Für Sie als Privatperson, in der Verantwortung und Mitarbeit für einen Verein oder auch bei der Unternehmensführung.
Ansprechpartner für Privatpersonen, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Gewerbe:
Webservice Schmitz
Liegnitzer Str. 3
65191 Wiesbaden
+49 611 36 26 33 0
+49 176 96 13 42 37
info(at)webservice-schmitz.de
Bei Systemlösungen für Unternehmen stehen bekannte IT-Unternehmen als Ansprechpartner zur Seite (u.a. bei Smart-Home, Netzwerktechnik, IT-Sicherheitslösungen, Datenschutz, Datensicherung):
Geschäftspartner für Smart-Home-Technologie:
Smart-Home-Technologie für Wohnungen und Gebäude
(Sprachgesteuertes smartes Wohnen mit Sicherheitstechnik!)
Lebensstil digital GmbH
Herr Frank-Ivo Lube
Saalgasse 28
65183 Wiesbaden
Tel: +49 611 88 02 92 04
filube(at)lebensstil-digital.de
Geschäftspartner / Systemhäuser / Full-Service-Anbieter:
IT-Service MaWi GmbH
Herr Kevin Heinen
Rostocker Str. 16
65191 Wiesbaden
Tel.: +49 611 50 69 40
Fax: +49 611 50 69 61
kevin.heinen(at)its-mawi.de
SAPHIR Software GmbH
Herr Dirk Hain
Langenfelder Straße 119
51371 Leverkusen / Germany
Telefon: +49 21 73 / 94 94 71 0
Telefax: +49 21 73 / 94 94 93
dhain(at)saphir-software.de
www.saphir-software.com
Wir können noch viel mehr für Sie tun. Erfahren Sie mehr bei einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Sie haben bereits eine Haftpflichtversicherung? Dann prüfen Sie, ob eine IT-Haftpflicht enthalten ist, als Unternehmen prüfen Sie zusätzlich, ob hier auch eine Haftung bei Datenschutzverletzungen enthalten ist? Fragen Sie bei Haftpflichtversicherungen oder bei Ihrem bestehenden Haftpflichtversicherer nach!
Weitere Informationen zur IT-Haftpflichtversicherung und weshalb jeder in der Verantwortung ist, gleich ob privat oder im Unternehmen, finden Sie hier.
Wichtige Gründe des Webservice Schmitz für die Wahl von IONOS (1und1) als Provider:
IT-Sicherheit und Datenschutz für Webseitenbetreiber und Webseitenbesucher.
Informationen unter:
https://www.ionos.de/sicherheit
https://www.ionos.de/digitalguide/server/sicherheit/was-ist-cybersicherheit/
https://www.ionos.de/tools/website-check
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https://www.ionos.de/digitalguide/server/sicherheit/dns-spoofing/
https://www.ionos.de/digitalguide/domains/domainverwaltung/url-hijacking-was-ist-das-eigentlich/
https://www.ionos.de/digitalguide/server/knowhow/dnssec-signierte-namensaufloesung/
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Mailarchivierung: "...Für geschäftliche E-Mails und ihre Dateianhänge gilt deshalb eine Pflicht zur rechtssicheren und revisionssicheren E-Mail-Archivierung...!"
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Eine fehlende SSL-Verschlüsselung von Webseiten ist eine Datenschutzverletzung. Hiervon betroffen sind auch Kontaktformulare...!
Insbesondere für Unternehmen besteht eine kostspielige Abmahngefahr und zudem Reputationsverlust. Maßgaben sind im Telemediengesetz und der DSGVO datiert. Infos auch unter: Webseite verschluesseln
https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/10648-kontaktformular-verschluesselung-abmahnung.html
Beachten Sie auch die Maßgaben zu Ihren Cookies auf Ihrer Webseite, hier zum Urteil des EuGH vom 01.10.19:
"...Mit seinem heutigen Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass die für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website erforderliche Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt wird...!"
https://www.cookiebot.com/de/aktive-einwilligung-und-der-fall-von-planet49/
Urteil des EuGH zur Einwilligung in Cookies:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-10/cp190125de.pdf
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